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Dreiachsgesteuerte ULs Dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge werden wie konventionelle Flugzeuge um drei Achsen gesteuert: Hochachse, Querachse und Längsachse. Daher der sperrige Name. Alle anderen Eckpunkte sind genauso definiert wie bei den anderen ULs - im Wesentlichen durch die maximale Abflugmasse (Leermasse + Zuladung). Derzeit ist diese begrenzt durch europäische Standards auf 450 kg (472,5 kg im Falle eines eingebauten Gesamtrettungssystems). Um ein Motorflugzeug steuern zu dürfen, muss man mindestens 17 Jahre alt sein und die Privatpilotenlizenz Ul_Lizenz, PPL-A nach JAR-FCL oder nationalem Recht erwerben. Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz ist zunächst die Feststellung der körperlichen Tauglichkeit durch einen Fliegerarzt.
Doch keine Angst: Die meisten Bewerber mit normalem Gesundheitszustand wird der Fliegerarzt ohne weiteres flugtauglich schreiben. Brillen sind kein Hindernis, wenn sie bestimmte Stärken nicht überschreiten. Sogar Körperbehinderungen versperren heute nicht mehr unbedingt den Weg ins Cockpit. Es folgt eine gründliche theoretische und praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung in Theorie und Praxis. Damit erwirbt man die Berechtigung zum Führen einmotoriger Flugzeuge unter Sichtflugbedingungen.
Und die Kosten?
Für eine Ultraleicht-Lizenz (inkl. aller anfallenden Kosten bis zur Prüfung) - 30 Stunden a´ 95,- € 2.850,- €
- 30 Lehrerstunden a´ 25,- € 750,- €
- Theorie-Unterricht 550,- € inkl. BZF
- Verwaltungsaufwand 150,- €
- Unterrichtsmaterial f. Theorie u. Praxis 150,- €
- Landegebühren ca. 200,- €
- Aufnahmebeitrag "Schüler" Verein 250,- €
- Mitgliedschaftsbeitrag, jährlich 180,- €
Gesamt ca. 5080,- €* *Nicht eingeschlossen sind Prüfungsgebühren. Ein dicker Brocken? Sie brauchen diese Summe nicht auf einmal zu zahlen. Bevor Sie mit dem Fluglehrer in die Luft gehen, wird eine Vorauszahlung von € 550,- fällig. Dieser Betrag ist für die gesamte theoretische Schulung (inkl. Sprechfunk - BZF II). Unser Lehrgang ist so aufgebaut, dass Sie die Möglichkeit haben, in 12 Monaten (ab der theoretischen Erstprüfung) mit 30 Flugstunden Ihren Flugschein zu erlangen.
Die anfallenden Flug-Schulungs-Kosten bezahlen Sie dann bequem in monatlichen Abrechnungen (Einzugsermächtigung oder Vorkasse). Ihre Schulungsintensität können Sie also Ihrem Geldbeutel / Ihrer Freizeit anpassen.
Ein kurzes Wort noch zum Theorie-Unterricht:
Der Theorie-Unterricht umfaßt folgende Bereiche:
- Aerodynamik
- Allgemeine Luftfahrtkenntnisse, Flugleistung und Flugplanung
- Navigation, Flugleistung und Flugplanung
- Meteorologie
- Luftrecht, ATC Verfahren
- Menschliches Leistungsvermögen
- Betriebliche Verfahren, Verhalten in besonderen Fällen
- Pyrothechnik
Einige Formalitäten sind leider unumgänglich: 1. Mindestalter 16 Jahre (Mindestalter zum Erhalt des Scheines 17 Jahre) 2. Gegen den Bewerber dürfen keine Strafverfahren anhängig sein. 3. Vorlage des fliegerärztlichen Tauglichkeitszeugnisses II ist erhältlich z.B. bei Fliegerarzt Dr. Dietmar Reichert (EDWU) Kuhlenstraße 53d 26655 Westerstede Tel: 04488 521 888-0 Fax 04488 521888-8 Email:
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Termine können sehr kurzfristig unter privat unter 0441 505548 (nach 17.00) oder auch per email vereinbart werden.
4. Beantragung eines Führungszeugnisses O. Der Antrag ist bei der zuständigen Meldestelle zu stellen, mit Angabe des Verwendungszweckes: „Erteilung der Erlaubnis zum Privatflugzeugführer“.
5. Vorlage einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Für Fragen oder Anmeldungen stehen Ihnen unsere Fluglehrer: Björn Hansen, Torben Schroeder und Wolfgang Knobloch gerne zur Verfügung Tel. 0176-23586407 Tel. 0171-6537636 TEl. 04458-918220 Mail:
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